Rahmenbedingungen & Behandlungswege
Privatversicherte & Beihilfe
Unkomplizierte Kostenübernahme und zeitnaher Beginn Für privat versicherte Personen sowie Beihilfeberechtigte ist der Weg in die Psychotherapie in der Regel unkompliziert. Die Kosten für eine wissenschaftlich fundierte Kognitive Verhaltenstherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen anteilig oder vollständig übernommen.
Kostenerstattung (GKV)
Ihr gesetzlicher Anspruch auf zeitnahe Versorgung Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend einen Psychotherapieplatz benötigen, stehen Sie oft vor monatelangen Wartezeiten bei Praxen mit Kassensitz. Der Gesetzgeber hat dafür eine klare Regelung geschaffen: Nach § 13 Abs. 3 SGB V haben Sie das Recht, sich die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn diese Ihnen nicht rechtzeitig einen kassenärztlichen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen kann.
Selbstzahler
Maximale Flexibilität und absolute Vertraulichkeit Sich für eine psychotherapeutische Behandlung auf Selbstzahlerbasis zu entscheiden, bietet erhebliche organisatorische Vorteile. Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie eigenständig tragen, entfallen sämtliche Gutachterverfahren, Kassenanträge und bürokratische Wartezeiten.
